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Verhaltenskodex für Lieferanten


LB MetallService AG (LBMS AG) verpflichtet sich zur Einhaltung hoher geschäftsethischer Standards. LBMS AG fordert ihre Lieferanten auf, diesen Verhaltenskodex einzuhalten und eine integre Geschäftsethik zu pflegen. 

Darüber hinaus können sich LBMS AG und der Lieferant auf weitere Standards im Rahmen von Liefervereinbarungen einigen, die über den Verhaltenskodex hinausgehen.

Menschenrechte

In Übereinstimmung mit geltenden ethischen Grundsätzen und Bestimmungen verlangt LBMS AG von ihren Lieferanten:

  • Die Respektierung der persönlichen Würde, der Persönlichkeitsrechte sowie der Privatsphäre eines jeden Einzelnen.
  • Die Ablehnung jemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu
  • Die Intoleranz gegenüber jeglichem Verhalten einschliesslich Gesten, verbalen Ausdrücken und körperlichen Kontakt mit sexuellem, gewalttätigem, bedrohendem, beleidigendem oder ausbeuterischem

Faire Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit

Der Lieferant hat für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Insbesondere wird

  • die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, einer Behinderung, der Gewerkschaftsmitgliedschaft, der politischen Zugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung unterlassen. Es werden alle geltenden Gesetze betreffend Diskriminierung am Arbeitsplatz eingehalten;
  • auf den Einsatz von Zwangs- oder Pflichtarbeit verzichtet und allen Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben ihre Beschäftigung frei zu verlassen;
  • das Recht der Mitarbeitenden sich zu organisieren und gemeinsam Tarifverhandlungen zu führen respektiert;
  • den Mitarbeitenden eine faire und den lokalen Lohnbestimmungen und/oder Tarifverträgen gemässe Entschädigung Wo keine solchen Bestimmungen vorhanden sind, wer- den die Mitarbeitenden so entlöhnt, dass sie mindestens ihre Grundbedürfnisse decken können;
  • eine maximale Anzahl Arbeitsstunden, die inklusive Überzeit, ausser bei schweren Notfällen, sechzig (60) Stunden pro Woche nicht überschreitet, empfohlen; ferner soll es den Mitarbeitenden erlaubt sein mindestens einen (1) ununterbrochenen freien Tag pro Woche beziehen zu können.

Der Lieferant wird Kinderarbeit, welche nicht in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Verordnungen ist, weder dulden noch in Anspruch nehmen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Lieferant stellt allen Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur Verfügung.

Ökologische Verantwortung

Der Lieferant bekennt sich zum Umweltschutz und führt seine Geschäfte in einer ökologisch sensiblen Art und Weise durch.

Geschäftsethik

Der Lieferant ist für die Durchführung seiner Geschäfte in einer ethischen Art und Weise in Übereinstimmung mit allen geltenden Regeln und Vorschriften besorgt. Insbesondere wird der Lieferant

  • alle und jegliche Formen der Bestechung und der Erpressung unterlassen;
  • sich an geltende Kartell- und Wettbewerbsgesetze halten und keine Preis- oder Submissionsabsprachen vornehmen;
  • der LBMS AG alle verfügbaren Informationen über Interessenkonflikte offenlegen. Dazu zählt unter anderem die Aufdeckung finanzieller Interessen von Mitarbeitenden der LBMS

Der Lieferant ist verpflichtet alle von LBMS AG und ihren Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten Informationen zu schützen.

Beschaffung durch den Lieferanten

Die LBMS AG erwartet von ihren Lieferanten und Unterlieferanten, dass ihr geschäftliches Wirken im Einklang mit den im vorliegenden Verhaltenskodex genannten Grundsätzen ist und sie dieses auch von ihren Lieferanten und Unterlieferanten fordern.

Verpflichtungserklärung

Mit der Abgabe eines Angebotes an LBMS AG oder mit dem Eingehen in ein Vertragsverhältnis mit LBMS AG, verpflichten sich Lieferanten und Unterlieferanten zur Einhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex.