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Ihr Ansprechpartner

Roger Marcolongo

Verkauf / QM-Verantwortlicher
+41 56 560 49 02
roger.marcolongo@lb-log.ch

Konformitätserklärung mit dem Dodd.-Frank Act section 1502 von 2010 (conflict minerals)


Der Dodd.-Frank Act. dient zwar in erster Linie der Reform des US-Finanzmarktrechts. Er beinhaltet aber auch Offenlegungs- und Berichtspflichten für US-börsennotierte Unternehmen bezüglich der Verwendung bestimmter Rohstoffe, die aus Demokratischen Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Bei den Konfliktmineralien handelt es sich insbesondere um Kassiterit (Zinnerz) Kolumbit-Tantalit (Coltran, Tantalerz) Gold und Wolfram. Der Dodd.-Frank Act zielt unter anderem darauf ab, den Handel mit diesen Mineralien, welche aus diesen Konfliktgebieten stammen, einzuschränken bzw. zu unterbinden.

LB MetallService AG unterstützen die Forderungen nach Nachhaltigkeit und Transparenz, die im Rahmen des „Dodd.-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection“ (Dodd.-Frank Act section 1502 von 2010 bezüglich conflict minerals) formuliert wurden. Hieraus leiten sich besondere Sorgfaltspflichten für die Rohstoffe Zinn, Tantal, Gold und Wolfram und deren Derivate ab.

Wir als Edelstahl und Metalllieferant tätigen selber keine Direktimporte von solchen Mineralien und damit auch nicht von sogenannten „Konflikt Mineralien“.

In diesem Zusammenhang haben wir unsere wichtigsten Lieferanten mit den Anforderungen konfrontiert und können bestätigen, dass grundsätzlich keines der oben aufgeführten Metalle aus einem der auf der Liste aufgeführten Konfliktländer stammt. Wir weisen Sie jedoch daraufhin, dass alle Erschmelzer von Metallen, auch Metalle aus Recycling- oder Schrottbezugsquellen einsetzen.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und Transparenz für die gelieferten Produkte zu gewährleisten. Viele unserer Hersteller informieren auf deren Websites über Ursprung und Mineralbezugsquellen.

Anmerkung: Diese Konformitätserklärung basiert auf Informationen durch unsere Lieferanten. Auch wenn wir diese als zuverlässig betrachten, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, Empfehlungen und Informationen kein Gewähr. Die vorliegende Erklärung wurde erstellt und herausgegeben auf der Basis der zum gegenwärtigen Zeitpunkt geltenden Gesetze, Vorschriften sowie nach unserem besten Wissen und heutigem Kenntnisstand der Verordnungen, Richtlinien und Stand der Technik.

LB MetallService AG
Qualitäts-Management
Roger Marcolongo

Baden, 5. Januar 2017/RML

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