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Roger Marcolongo

Verkauf / QM-Verantwortlicher
+41 56 560 49 02
roger.marcolongo@lb-log.ch

Materialprüfbescheinigungen


Nachfolgend aufgelistet finden Sie untere Materialprüfzertifikate sowie weitere Informationen zur DIN EN 10204.

DIN EN 10204-2.1 – Werksbescheinigung
Hersteller bestätigt, dass das gelieferte Erzeugnis den Vereinbarungen entspricht, ohne die Angabe von Prüfergebnissen


DIN EN 10204-2.2 – Werkszeugnis
Hersteller bestätigt Prüfergebnisse auf Grundlage nicht spezifischer Prüfungen


DIN EN 10204-2.3 – Werksprüfzeugnis
entfällt, nach DIN / EN 10204

Bescheinigung des Herstellers in welcher er bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, mit Angaben von Ergebnissen spezifischer Prüfungen


DIN EN 10204-3.1 – Abnahmeprüfzeugnis
Der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers bestätigt auf der Grundlage der spezifischen Prüfungen und Spezifikationen die entsprechenden Prüfergebnisse
Anmerkung: Ersatz für Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B


DIN EN 10204-3.2 – Abnahmeprüfzeugnis
Der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers und der vom Besteller beauftragte Abnahmebeauftragte (Externe Abnahmebeauftragte wie z.B. TÜV, GL, DNV, LOYDS, ABS etc.) oder in amtlichen Abnahmevorschriften genannte Abnahmebeauftragte bestätigt auf der Grundlage spezifischer Prüfungen die Prüfergebnisse
Anmerkung: Ersatz für die Prüfbescheinigung 3.1.A und 3.1.C


ISO/IEC 17050DIN EN ISO IEC 17050 – Abnahmeprüfzeugnis mit zusätzlichen Prüfergebnissen sowie zolltechnischen oder kommerziellen Bestellspezifikationsbestätigungen
Der vom Anbieter unabhängige Abnahmebeauftragte oder in amtlichen Abnahmevorschriften genannte Abnahmebeauftragte oder ein externes akkreditierte Stelle oder Prüflabor bestätigt auf Grundlage der Abnahmeprüfzeugnisse des Herstellers und allenfalls mittels zusätzlichen Prüfungen die Bestellspezifikation und bestätigt weiterreichende zolltechnische und kommerzielle Anforderungen des Bestellers und Materials (z.B. Ursprungsland, REACH, RoHS, Dodd Frank Act. etc.)

Externe Abnahmeprüfstellen

3.2 mit TÜV Süd, TÜV Nord
3.2 mit GL (Germanischer Lloyd)
3.2 mit BV (Bureau Veritas)
3.2 mit DNV GL (Det Norske Veritas)
3.2 mit ABS (American Bureau of Shipping)
3.2 mit Lloyds Register of Shipping
3.2 mit RMRS (Russian Maritime Register of Shipping)
3.2 mit RINA (Registro Italiano Navale)

Zusätzliche Informationen zur DIN EN 10204

  • Die DIN EN 10204 wurde im Jahre 2005 in Kraft gesetzt und hat die Ausgabe von 1995 abgelöst (vormals DIN 50049 1992-04, Dokument zurückgezogen)
  • Die DIN EN 10204 regelt die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen
  • Die Prüfbescheinigung regelt die Übereinstimmung mit den Vereinbarungen und Bestellspezifikationen bei der Bestellung für die Lieferung von allen metallischen Erzeugnissen wie z.B. Blechen, Feinblechen, Bändern, Stangen, Schmiedestücke, Gussstücke, nahtlosen und geschweissten Rohren, Fittings und Flanschen, unabhängig von der Art der Herstellung
  • Es handelt sich um einen ausführlichen genormten Lieferschein mit der Information der Herstellungsart und Herstellungsform sowie den zu prüfenden Messwerten
  • Die markanteste Änderung ist, dass die Bezeichnung 3.1A, 3.1B, 3.1C durch 3.1 und 3.2 ersetzt wurde
  • Händler dürfen keine Materialzertifikate nach DIN/EN 10204 ausstellen oder umschreiben
  • Die DIN EN 10204 regelt NICHT, welche Prüfungen zwingend auf das APZ (Abnahmeprüfzeugnis) gehören; diesen Punkt regeln die Produktenormen des entsprechenden Produktes (z.B. DIN EN 10088-3, EN ISO 4957 etc.)
  • Generell sind nur wenig zwingende Prüfungskriterien vorgeschrieben; z.B. Ultraschall-/ Rissprüfungen etc. muss der Erstbesteller im Werk mitbestellen
  • Die Darstellung des Abnahmeprüfzeugnisses ist grundsätzlich geregelt, dazu dient die DIN EN 10168, trotzdem sieht optisch jedes APZ anders aus…

Dokumente zu unseren Zulassungen und weitere Informationen finden Sie hier.

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