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2011/65/EG RoHS-Richtlinie


Die EU-Verordnung RoHS regelt die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. 2011/65/EG (RoHS 2) ist die jüngste Fassung der RoHS-Richtlinie und damit eine Neufassung des Vorgängers 2002/95/EG (RoHS 1). Diese letzte Aktualisierung wurde am 21. Juli 2011 veröffentlicht und ist am 02. Januar 2013 in Kraft getreten.

Geltungsbereich der Richtlinie

Die Richtlinie beschränkt die Verwendung von Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), Chrom VI (Cr6+), polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE) bei der Herstellung von bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten, die in der Europäischen Union verkauft werden. PBB und PBDE sind Brandschutzadditive, die in verschiedenen Kunststofftypen zum Einsatz kommen. Chrom VI wird für die Verchromung, Beschichtungen und Grundierungen sowie Chromsäure eingesetzt. Diese Substanzen sind denen der RoHS 1-Richtlinie identisch. Mit der Beschränkung dieser Substanzen wird bezweckt, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, die Sicherheit zu gewährleisten sowie die Umwelt zu schützen.

CE-Kennzeichnung

Der Hauptunterschied zwischen RoHS 1 und der aktualisierten Richtlinie besteht darin, dass die CE-Kennzeichnung für Elektro- und Elektronikgeräte mit der Lancierung von RoHS 2 erstmals eingeführt wurde. Von den Herstellern von Elektronikgeräten wird zudem verlangt, eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die den Nachweis erbringt, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten wurden. Infolge der obligatorischen CE-Kennzeichnung sind andere Kennzeichnungen verboten. Das bedeutet, dass die beliebten selbst erstellten oder Ad-hoc-RoHS-Logos nicht mehr erlaubt sind. In den FAQ, die für RoHS 2 von der Europäischen Kommission am 12. Dezember 2012 veröffentlicht wurden, ist Folgendes zu lesen:

„Die CE-Kennzeichnung wird die einzige Kennzeichnung sein, die die Konformität des Produkts bezüglich der RoHS 2-Anforderungen bestätigt“ und „Das bedeutet, dass Ad-hoc-Symbole nicht mehr verwendet werden können.“

Für welche Elektro- und Elektronikgeräte gilt die Richtlinie?

Folgende Produktkategorien sind betroffen:

  • Kleine und grosse Haushaltsgeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungsgeräte (einschließlich Glühlampen und Haushaltsleuchten)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme von grossen ortsgebundenen Industrieanlagen)
  • Spielzeug, Freizeit- und Sportausrüstungen
  • Automatische Dispenser

RoHS 2 wird die Beschränkungen in den kommenden Jahren folgendermassen erweitern:

  • Medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollgeräte ab Juli 2014
  • Überwachungs- und Kontrollgeräte ab Juli 2014
  • Medizinische In-vitro-Geräte ab Juli 2016
  • Industrielle Überwachungs- und Kontrollgeräte ab Juli 2017

Somit werden gesetzliche Verpflichtungen auferlegt, wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte aus einer beschränkten Produktkategorie in einer der folgenden Funktionen herstellen oder damit handeln. Die Vermeidung des Einsatzes von Schadstoffen, bereits zu Beginn des Entwicklungsprozesses, dient dazu, die Verwertbarkeit und chemische Unbedenklichkeit des Recyclingmaterials zu gewährleisten und somit schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu vermeiden z.B. für Beschäftigte der Recyclingbetriebe oder bei späterem Einsatz der recycleten Materialien

Stoffe und Grenzwerte

Die Grenzwerte für die Schwermetalle und bromierten Flammschutzmittel sind wie folgt festgelegt:

  • 0.1% für Blei (Pb)
  • 0.1% für Quecksilber (Hg)
  • 0.1% für Chrom VI
  • 0.1% für polybromierte Biphenyle (PBB)
  • 0.1% für polybromierte Diphenylether (PBDE)
  • 0.01% für Cadmium (Cd)

Diese Grenzwerte gelten für jedes einzelne, homogene Material, wobei unter homogenem Material alle Materialien zu verstehen sind, die mechanisch nicht mehr in weitere Komponenten getrennt werden können.

Substanzen Verwendungsbeispiel
Blei Elektronische Komponenten / Geräte : Lote, Verbindungen von IC
Kunststoffe: PVC-Stabilisator (z.B. in Kabel)
Metalle : Legierung mit Stahl, Aluminium oder Kupfer
Quecksilber Lampen; Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Cadmium Kunststoffe : Stabilisatoren, Farbmittel
Solarzellen
Chrom VI Kunststoffe : Härter, Stabilisatoren
Metallteile : Chromatierung als Korrosionsschutz
polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether
(PBDE)
Kunststoffe: Flammschutzausrüstung

Quelle: RoHS-Richtlinie (productip.de)

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