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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich, Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der LB MetallService AG (Allgemeine Geschäfts- bedingungen) bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge sowie unseren Verkaufsunterlagen (z.B. Werbe- prospekte, Produktkataloge, Lager- und Preislisten sowie den Online-Shop).

Für alle unsere Verkäufe im Stahl und Metallhandel gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; massgebend ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version. Diese ist auf unserer Internetseite (www.lb-metallservice.ch) veröffentlicht.

Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nur, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.

2. Angebote, Offerten

Unsere Angebote in Verkaufsunterlagen (inkl. Online-Shop) sowie unsere Offerten sind stets freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen und Zwischenverkauf von Produkten ab Lager bleiben deshalb jederzeit vorbehalten. Unsere Offerten sind nur verbindlich, wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme des Vertragsange- botes kann die LB MetallService AG entweder ausdrücklich erklären (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent bekunden (z.B. durch Auslieferung des Liefergegenstandes).

3. Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto, ohne MWST und ohne Verpackungs- und Transportkosten.

Sofern sich die Herstellung und/oder Beschaffung der bestellten Produkte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem tatsächlichen Liefertermin aufgrund von nachweislich veränder- ten Verhältnissen (insbesondere bezüglich staatlicher/behördlicher Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen etc.) verteuert, sind wir berechtigt, diese Verteuerung auszuweisen und dem Käufer weiter zu verrechnen.

4. Mengentoleranzen

Wir sind bestrebt, die Produkte in der Menge (Gewicht) gemäss Bestellung des Käufers zu liefern. Fertigungsbedingt behalten wir uns aber eine Mengentoleranz von ±10 % mit entsprechender Preis- anpassung vor. Entsprechende Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % können vom Käufer ohne anderslautende, ausdrückliche Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelie- ferte Menge fakturiert.

5. Lieferfristen

Die von uns angegebenen oder vereinbarten Liefertermine oder -fristen sind Richtwerte und freibleibend. Fixgeschäfte sowie Verfalltagsgeschäfte im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR werden von der LB MetallService AG nicht abgeschlossen.

Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt und können Teillieferungen in Rechnung stellen.

Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder anderen von uns weder vorhersehbaren noch zu vertretenden Umständen, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder verunmöglichen (z.B. Betriebsstörungen oder Produktionsfehler im Lieferwerk, Lieferverzö- gerungen des Lieferwerkes aus anderen Gründen, fehlerhafte Zulieferung des Lieferwerkes, Trans- portstörungen und -schäden, Betriebsstörungen bei der LB MetallService AG, behördliche Massnah- men, etc.) berechtigen uns, entweder die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche daraus resultierenden Schadenersatzansprüche des Käufers sind aus- geschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind vom Besteller ohne Abzug insbesondere von Skonto, Gebühren und Zöllen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Hält der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat für verfallene Beträge einen Verzugszins von 6 % p. a. zu entrichten. Alle weiteren Rechte aus Art. 107 ff. OR bleiben vorbehalten.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer räumt der LB MetallService AG das Recht ein, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvor- behaltsregister eintragen zu lassen.

Die Zahlung verfallener Beträge darf vom Käufer unter keinen Umständen verweigert werden (Verrechnungsverbot). Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zum Einstellen der Zahlungen von offenen und fälligen Rechnungen an uns.

7. Kreditwürdigkeit

Wird nach Vertragsschluss eine Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers für die LB MetallService AG erkennbar (z.B. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Käufer durch Dritte, inkl. Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder vergleichbaren Verfahrens über den Käufer; Käufer nimmt Verhandlungen mit Gläubigern über einen aussergerichtlichen Vergleich oder einen Zahlungsaufschub auf; Käufer stellt ein Konkursbegehren resp. ein Begehren um Eröffnung eines vergleichbaren Verfahrens; etc.) oder kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflich- tungen ganz oder teilweise nicht nach, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen an ihn einzu- stellen und nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung der offenen und fälligen Rechnungen zu liefern und/oder von jedem Vertrag zurückzutreten, unter welchem die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Alle uns daraus entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Käufers.

Wir behalten uns vor, vom Käufer eine Vorauszahlung zu verlangen.

8. Erfüllungsort, Versand und Verpackung

Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gilt der Sitz der LB MetallService AG als Erfüllungsort für Verkäufe ab Lager, für Werkslieferungen die jeweilige Einfuhrzollstation.

Versand und Übergabe erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der zweckmässi-gen Versand- und Verpackungsart auf Kosten des Käufers bleibt uns freigestellt.

Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall, auch bei Klauseln wie «franko Domizil», «CIF» etc., spätes-tens zum Zeitpunkt des Versandes ab unserem Lager bzw. ab Lieferwerk auf den Käufer über.

9. Mängelrügen

Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt mit aller Sorgfalt bezüglich Menge, Dimension, Qualität und aller allenfalls zugesicherten Eigenschaften (Mängel) zu prüfen und spätestens innert 8 Tagen, eintreffend bei uns, alle Mängel oder Abweichungen von der Bestellung zu rügen (Mängelrüge).

Können Mängel trotz sorgfältiger Prüfung der Ware nicht erkannt werden, so ist die Mängelrüge sofort nach Erkennen solcher Mängel zu erheben. Erfolgen Prüfung und Mitteilung nicht fristge-recht, gelten unsere Lieferungen als genehmigt.

Alle Mängelrügen haben schriftlich unter Angabe des Grundes und des Zeitpunkts des Erkennens an uns zu erfolgen. Der Käufer hat den Nachweis zu erbringen, dass das beanstandete Produkt tatsächlich von uns verkauft wurde. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das beanstandete Pro-dukt nicht von der LB MetallService AG verkauft wurde, können wir die hieraus entstandenen Kosten (insb. Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten) vom Käufer ersetzt verlangen.

Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Beförderer zu rügen.

10. Technische Angaben / Normen

Alle technischen Angaben und beschriebenen Eigenschaften der Produkte in unseren Verkaufsun- terlagen sowie im Online-Shop sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften. Änderungen auch in Bezug auf das Dimensionsprogramm bleiben jederzeit vorbehalten. Die Gewährleistung von bestimmten Eigenschaften und der Eignung eines Produktes für einen bestimmten Verwendungszweck bedarf in jedem Fall einer speziellen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Soweit anwendbar gelten die einschlägigen Normen (z.B. ISO, EN, DIN, VSM, SIA etc.) für die Beschaffenheit der Ware, Mass- und Mengentoleranzen und dergleichen; hinzu kommen allenfalls geltende Handelsusanzen. Spezielle Bedingungen der Lieferwerke bleiben vorbehalten.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

Produkte mit nachgewiesenen Mängeln bessern wir nach, bzw. ersetzen wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Produkte kostenlos, oder schreiben den Fakturawert gut, nach unserer Wahl. Weitere Mängelrechte werden ausdrücklich wegbedungen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart (oder gesetzlich zwingend vorgesehen), beträgt die Gewährleistungsfrist für die von uns verkauften Produkte 6 Monate seit Abhol- bzw. Versandbe- reitschaft.

Die LB MetallService AG haftet gegenüber dem Käufer ausschliesslich für grobfahrlässig oder absichtlich verursachten direkten Schaden im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Produkten. Alle weitergehenden Ansprüche für Schadenersatz für direkten und indirekten Schaden sowie dem Käufer entstandene Aufwendungen im Sinne von Art. 208 Abs. II OR werden vollständig wegbedungen. Ausgeschlossen von der Haftung der LB MetallService AG sind insbesondere auch sämtliche direkten und indirekten Schäden, die nicht auf mangelhafte Produkte zurückzuführen sind, sondern z.B. auf Gründe, die ausserhalb unserer Kontrolle liegen und wir nicht zu vertreten haben, wie unsachgemässe Lagerung, Transport, Behandlung und/oder Bearbeitung, Missachtung von Herstelleranweisungen/Montageanleitungen, etc.

12. Beratungstätigkeit

Alle Ratschläge, Empfehlungen, Auskünfte etc. der LB MetallService AG im Zusammenhang mit der Verwendung oder Eignung von Produkten («Auskünfte») erfolgen ohne Verpflichtung. Wir übernehmen für die Richtigkeit von Auskünften keine Gewähr oder Garantie. Auskünfte sind auch keine zugesicherten Eigenschaften von Produkten. Wir haften somit nicht für Schäden, welche aufgrund allenfalls ungenauer oder falscher Auskünfte entstehen, ausser bei Nachweis eines groben Verschuldens.

13. Datenschutz

Die LB MetallService AG kann im Vorfeld des Abschlusses oder der Abwicklung eines Vertrages Daten des Kunden mit Behörden, Banken, sowie mit Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind, austauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn dies zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz der LB MetallService AG in Baden. Der Vertrag untersteht dem materielllen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

Baden, im Oktober 2016
LB MetallService AG